Zertifizierungsverfahren des Bundesministeriums, Elternberatungen nach § 95 Abs 1a AußStrG

09.10.2013 08:08

Wir freuen uns bekannt geben zu können, dass alle unsere BeraterInnen, welche innerhalb unseres Instituts Elternberatungen iSd § 95 Abs 1a AußStrG (Elternberatung bei einvernehmlichen Scheidungen) durchführen, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nach einem durchgeführten, mehrstufigen Zertifizierungsverfahren als geeignet zur Durchführung solcher Beratungen befunden wurden und die Kriterien gemäß den Qualitätsstandards für Beratungen von Eltern nach § 95 Abs 1a AußStrG erfüllen.

 

Beratungen nach § 95 Abs 1a AußStrG werden innerhalb unseres Instituts von folgenden BeraterInnen durchgeführt:

  • Mag. Dr. Franziska Hartl
  • Mag. Dr. Barbara Orth
  • Mag. Gisela Fattinger
  • Dipl.-Päd. Sonja Steiner-Inreiter
  • DSA Sabine Jungwirth
  • Mag. Catheine Penz-Gieorgiejewski

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

 

Das Team des Insituts für Familien- und Erziehungsberatung OÖ