Angebote nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz
Angebote für Eltern im Sinne des § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz:
Einzel- oder Paarberatung
Dauer: 1 bis 1,5 Stunden
Termine jederzeit nach Vereinbarung.
60 Euro je Elternteil
ANGEBOT 2:
Gruppenberatungsveranstaltungen in Ihrer Heimatortnähe
Dauer: 2 bis 2,5 Stunden
30 Euro je Elternteil
TERMINE:
Veranstaltungsorte und Termine bitte "Angebot 2" in der organgen Spalte links oben anklicken.
Informationen zur Erziehungsberatung nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz
"Denn jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit!"
(Hans Czermak)
Jedes Kind leidet mehr oder weniger unter der Trennung / Scheidung seiner Eltern. Das subjektive Ausmaß des individuellen Leidens eines Kindes hängt jedoch nicht nur von den Persönlichkeitseigenschaften Ihres Kindes, sondern auch von Ihrem (weiteren) Verhalten als Eltern ab. Ihre Kinder zeigen nicht nur situationsabhängige und altersspezifische Reaktionen auf die Trennungssituation der Eltern, sondern entwicklen in dieser für sie außergewöhnlichen und nicht alltäglichen Situation unterschiedliche, altersabhängige Bedürfnisse und Ängste. Wichtig ist es, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in der Scheidungs- bzw. Trennungssituation verstehen und darauf eingehen können.
Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit Februar 2013 vor diesem Hintergrund nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz für jene Eltern, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Erziehungsberatung vorgesehen.
§ 95 Abs 1a Außerstreitgesetz lautet: "Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen."
Wir bieten in diesem Zusammenhang Veranstaltungen in Form von Einzel- und Paarberatungen, Gruppenberatungsveranstaltungen und Tagesseminaren zur Förderung des Verständnisses der Eltern im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in einer Scheidungs- bzw. Trennungssituation an.
Inhalte der Beratungsveranstaltungen:
- Auseinandersetzung mit den speziellen Bedürfnissen Ihres Kindes in der Trennungssituation
- Sensibilisierung der Eltern auf die unterschiedlichen, altersabhängigen und situationsspezifischen Reaktionen ihres Kindes infolge der Trennungssituation
- Ressourcenaktivierung und Stärkung
- Information zur optimalen Gestaltung der Kontaktregelung
- Aktivierung individueller (notwendiger) Unterstützungsmöglichkeiten
- Information über institutionelle, weiterführende, facheinschlägige Hilfs- und Betreuungsangebote
Nach der erfolgreichen Absolvierung einer unserer Veranstaltungen im Bereich der Erziehungsberatung nach § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz erhalten Sie am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung, welche Sie dem Gericht als Nachweis für den Besuch einer solchen Veranstaltung vorlegen können. Die Anerkennung obliegt dem Gericht.